§ 28a Abs 1 SMG, § 28a Abs 4 Z 3 SMG, § 281 Abs 1 Z 5 vierter Fall StPO
Der bloße Verweis auf den nicht spezifizierten Erfahrungsschatz des Anzeigeverfassers, dessen unter dem Titel „Berechnungsmethode“ aufgestellte Hypothese keine empirischen Grundlagen nennt, wird rechtsstaatlichen Begründungserfordernissen für den festgestellten Reinheitsgehalt nicht gerecht.