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Zur Deliktsqualifikation des § 126 Abs 1 Z 5 StGB

Newsletter(Be-)Merkenswerte JudikaturJSt-NL VÖStV 2017/8JSt 2017, 3 Heft 4, Newsletter VÖStV v. 1.7.2017

OGH, 18.01.2017, 15 Os 135/16s

Soweit hier von Relevanz hält der OGH in dieser Entscheidung fest:

Mit Abwesenheitsurteil des Einzelrichters des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 24. Oktober 2014, GZ 125 Hv 118/14k-22, wurde David W***** des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 5 StGB schuldig erkannt und hiefür nach §§ 31 Abs 1, 40 StGB unter Bedachtnahme auf das Urteil des Bezirksgerichts Klagenfurt vom 25. Februar 2014, AZ 19 U 390/13v, nach § 126 Abs 1 erster Strafsatz StGB zu einer Zusatzfreiheitsstrafe in der Dauer von einem Monat verurteilt.

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