§ 50 Abs 3 StGB
Eine für die gesamte Probezeit erteilte Weisung ist auch für den Zeitraum der Verlängerung der Probezeit wirksam. Einem dies zum Ausdruck bringenden gesonderten „Beschluss“ kommt nur deklarative Bedeutung zu.
OGH, 15.02.2017, 15 Os 126/16t
(RS0131257)