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Weisungen gelten auch für die verlängerte Probezeit

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2017/58JSt 2017, 391 Heft 4 v. 1.7.2017

§ 50 Abs 3 StGB

Eine für die gesamte Probezeit erteilte Weisung ist auch für den Zeitraum der Verlängerung der Probezeit wirksam. Einem dies zum Ausdruck bringenden gesonderten „Beschluss“ kommt nur deklarative Bedeutung zu.

OGH, 15.02.2017, 15 Os 126/16t
(RS0131257)

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