vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ordnungswidrigkeit des unerlaubten Verkehrs nach § 107 Abs 1 Z 2 StVG

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2017/39JSt 2017, 384 Heft 4 v. 1.7.2017

§ 107 Abs 1 StVG

Der Maßstab für die Beurteilung eines unerlaubten Verkehrs sind die allgemeinen Pflichten von Strafgefangenen nach § 26 StVG, wonach sie alles zu unterlassen haben, was die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt oder sonst die Verwirklichung der Grundsätze des Strafvollzuges gefährden könnte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!