Das materielle Strafrecht ist einer jener beiden Teilbereiche des Strafrechts, in denen es am meisten Rechtsakte der Union gibt (der zweite Teilbereich ist die Zusammenarbeit bzw die gegenseitige Anerkennung). Der Beitrag gibt einen Überblick über den bisherigen und den in Ausarbeitung befindlichen Rechtsbestand und analysiert die wesentlichen Regelungsinhalte (Umschreibung strafbaren Verhaltens, Strafdrohungen, Verantwortlichkeit juristischer Personen). Nach einer Darstellung der relevanten Rechtsprechung des EuGH werden Gedanken zur (mangelnden) Kohärenz auf drei Ebenen und eine Schlussbetrachtung angestellt.