Mit Ministerialentwurf vom 21.4.20171 wurde das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (samt Begleitgesetzen) in Begutachtung geschickt. Dieser Ministerialentwurf dient hauptsächlich der Umsetzung von unionsrechtlichen Vorgaben zur Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche. Danach haben die EU-Mitgliedstaaten ein eigenständiges Register einzurichten, welches die wichtigsten Daten betreffend die wirtschaftlichen Eigentümer von bestimmten Rechtsträgern beinhaltet. Bei Vorliegen von berechtigtem Interesse kann ein einfacher oder erweiterter Registerauszug erlangt werden. Die Verletzung der im WiEigRegG normierten Meldepflichten stellen Finanzvergehen dar. Aus diesem Grund musste auch eine Novellierung des Finanzstrafgesetzes im Bereich der verwaltungsbehördlichen Zuständigkeiten vorgenommen werden. Abschließend wird noch ein kurzer Ausblick auf die beabsichtigten Änderungen des Vortatenkatalogs der Geldwäscherei im Hinblick auf Finanzvergehen gegeben.