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Die zu § 3 Abs 1 letzter Satz GRBG entwickelte Judikatur ist nicht auf das in den §§ 195 f StPO geregelte „Fortführungsrecht“ zu übertragen.

JudikaturGeneralprokuraturJSt-GP 2017/3JSt 2017, 253 Heft 3 v. 1.5.2017

§ 195 Abs 2 StPO, § 196 Abs 2 StPO

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