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Abfällige Äußerungen über den Richter und Befangenheit

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2017/53JSt 2017, 253 Heft 3 v. 1.5.2017

§ 43 Abs 1 Z 3 StPO, § 64 DSt

Abfällige oder abwertende Äußerungen einer Prozesspartei oder eines Vertreters gegenüber einem Richter begründen noch nicht den Anschein einer Befangenheit des betroffenen Richters, weil es andernfalls der Parteienwillkür unterläge, einen Ausschließungsgrund zu schaffen.

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