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Voraussetzungen für die Gewährung von „Langzeitbesuch“

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2017/27JSt 2017, 246 Heft 3 v. 1.5.2017

§ 93 StVG, § 94 StVG

Bei „Langzeitbesuchen“ handelt es sich um eine Sonderform des Besuchsrechts, auf welches, bei Bestehen entsprechender Räumlichkeiten in der Anstalt, der Strafgefangene unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen ein subjektiv-öffentliches Recht hat. (1)

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