Im Rahmen der Schaffung von Mindeststandards für Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten durch den europäischen Gesetzgeber ist am 26.10.2016 die sechste (und vorläufig letzte) Richtlinie beschlossen worden: Die Richtlinie (EU) 2016/1919 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls. Sie ist bis 25.5.2019 in nationales Recht umzusetzen. Der Beitrag gibt einen Überblick über den Kontext der neuen Richtlinie und ihre Entstehung, stellt ihre Inhalte dar und unterzieht sie einer ersten Bewertung.