In der Praxis wird die Frage, auf Basis welchen Umfanges der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung befugt ist sowie wie „dicht“ die darauf basierende Verdachtslage sein muss, recht uneinheitlich beantwortet. Diese Arbeit versucht eine praxistaugliche und -gerechte Annäherung.
Deskriptoren: Anklagereife; Anklageverdacht; ausreichend geklärter Sachverhalt; Verurteilungswahrscheinlichkeit.