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Vergewaltigung: Vorsatz auch auf fehlendes Einverständnis des Opfers notwendig

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2017/35JSt 2017, 163 Heft 2 v. 1.3.2017

§ 201 StGB

Das fehlende Einverständnis des Opfers ist implizites Tatbestandsmerkmal des § 201 StGB und muss vom Vorsatz des Täters umfasst sein.

OGH, 20.10.2016, 14 Os 87/16z (RS0130997)

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