§ 27 Abs 1 Z 1 SMG, § 28 Abs 1 SMG, § 28a Abs 1 SMG, § 28a Abs 4 Z 3 SMG, § 15 StGB
Die Erzeugung von Marihuana erfolgt durch die Trennung der Cannabisblüte von der Pflanze. Versuchte Erzeugung im Sinn des § 28a Abs 1 1. Fall SMG ist daher im Falle von Cannabispflanzen eine nach den Vorstellungen des Täters dem Abschneiden der Pflanzen unmittelbar vorangehende Handlung.