Bis vor kurzem wurde jedem, der mit dem österreichischen Strafrecht in seinem internationalen Kontext arbeitet, schon nach kurzer Befassung mit der Thematik eine Lücke in der Strafrechtsliteratur schmerzlich bewusst: Es existierte keine umfassende, sprachlich fundierte Gesamtübersetzung des österreichischen StGB ins Englische. Wer eine englische Version einer Strafgesetznorm benötigte, etwa für eine rechtsvergleichende Betrachtung, war darauf angewiesen, entweder auf eine bereits von jemand anderem im Einzelfall getätigte Übersetzung zurückzugreifen oder aber die Bestimmung selbst zu übersetzen, was zum einen – je nach dem Fremdsprachenniveau des Übersetzenden – ein beträchtliches Unschärferisiko in sich barg und zum anderen zu einer Uneinheitlichkeit der englischen Fassungen der Paragraphen des StGB führte.