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§ 5 Abs 2 und 3 VbVG ist auch Bemessung einer Verbandsgeldbuße anwendbar

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2017/18JSt 2017, 67 Heft 1 v. 1.1.2017

§ 23 Abs 2 FinStrG, § 28a Abs 1 FinStrG, § 5 VbVG

Die in § 5 Abs 2 und 3 VbVG genannten Erschwerungs- und Milderungsgründe können auch bei der Bemessung einer nach dem FinStrG zu bestimmenden Verbandsgeldbuße herangezogen werden.

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