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Zum Missbrauch iSd § 205 Abs 1 StGB

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2017/9JSt 2017, 65 Heft 1 v. 1.1.2017

§ 205 StGB

Ein Missbrauch iSd § 205 Abs 1 StGB liegt nur dann vor, wenn der Täter das Opfer in einer gegen dessen Interessen gerichteten Weise ausnützt.

OGH, 18.08.2016, 12 Os 47/16b
(RS0130916)

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