§ 205 StGB
Ein Missbrauch iSd § 205 Abs 1 StGB liegt nur dann vor, wenn der Täter das Opfer in einer gegen dessen Interessen gerichteten Weise ausnützt.
OGH, 18.08.2016, 12 Os 47/16b
(RS0130916)
§ 205 StGB
Ein Missbrauch iSd § 205 Abs 1 StGB liegt nur dann vor, wenn der Täter das Opfer in einer gegen dessen Interessen gerichteten Weise ausnützt.
OGH, 18.08.2016, 12 Os 47/16b
(RS0130916)