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Eine von § 165 Abs 1 und 2 StGB verlangte Vortat kann auch im Ausland begangen worden sein

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2017/7JSt 2017, 65 Heft 1 v. 1.1.2017

§ 165 Abs 1 StGB, § 165 Abs 2 StGB

Die von § 165 Abs 1 und 2 StGB verlangte Vortat kann auch im Ausland begangen worden sein, muss aber jedenfalls – nach österreichischem Recht beurteilt – einer strafbaren Handlung aus dem in § 165 Abs 1 StGB normierten Vortatenkatalog subsumiert werden können und am Tatort strafbar sein.

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