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Kein Verstoß der Bestimmungen des VbVG für Straftaten seiner Entscheidungsträger bzw Mitarbeiter gegen das Sachlichkeitsgebot und das Recht auf ein faires Verfahren

JudikaturAllgemeines StrafrechtJSt-Slg 2017/5JSt 2017, 50 Heft 1 v. 1.1.2017

§ 3 VbVG

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