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Wahrheit und Fiktion im Strafprozess

Wahrheit, Unternehmensstrafrecht, DiversionWolfgang Bogensberger11Rechtsberater im Juristischen Dienst der Europäischen Kommission in Brüssel bis 2016. Nunmehr Berater für Justiz und Inneres und Leiter der Politischen Berichterstattung in der Vertretung der Europäischen Kommission in Wien. Die in diesem Beitrag vertretenen Auffassungen sind allein die des Verfassers.JSt 2016, 39 Heft Festausgabe v. 1.6.2016

Wenn sich einer wie Richard Soyer mit der Wahrheit im Strafprozess beschäftigt22Etwa in Wahrheit im Strafprozess – Die Perspektive des Verteidigers, in Soyer (Hrsg), Strafverteidigung – Ethik und Erfolg (2010) 78 oder in Gerechtigkeit – Absprachen – Korruption, JSt 2013, 37., dann macht er dies – natürlich – interdisziplinär. Er nähert er sich dem Wesen der Wahrheit gleich aus mehreren Richtungen: Er beleuchtet philosophische Perspektiven, untersucht psychologische Gegebenheiten, berücksichtigt naturwissenschaftliche Erkenntnisse und erkundet sogar künstlerische Zugänge. Dabei kommt er im Wesentlichen zum Ergebnis, dass die Abbildung der Wirklichkeit – und damit der Wahrheit – mit den Mitteln des Strafprozesses überaus schwerfällt.

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