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Vorwurf der Verletzung von Dienstpflichten durch einen Vertragsbediensteten bei § 297 StGB nicht tatbildlich

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2016/97JSt 2016, 561 Heft 6 v. 1.11.2016

§ 297 StGB

Nur bei Beamten besteht die Gefahr behördlicher (disziplinärer) Verfolgung wegen Verletzung einer Amtspflicht, während dies bei Vertragsbediensteten (in Bezug auf Dienstpflichten) bloß privat-(arbeits-)rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Der Vorwurf der Verletzung von Dienstpflichten durch einen Vertragsbediensteten ist daher nicht tatbildlich.

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