vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Strafjustiz im Dritten Reich – Eine Arbeitsskizze

AufsätzeAndreas RaffeinerJSt 2016, 519 Heft 6 v. 1.11.2016

Nach 1945 war das Thema der NS-Strafjustiz kaum Forschungsgegenstand. Es gab wenige Schriften von Juristen über diesen Zeitraum, und diese hatten Erklärungen für ihr Verhalten zum Inhalt11Dazu Schorn, Der Richter im Dritten Reich (1959).. Es dauerte bis in die 1960er-Jahre, bis man mit der Aufarbeitung der „NS-Rechtsprechung“22 Jahntz/Kähne, Der Volksgerichtshof. Darstellungen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin gegen ehemalige Richter und Staatsanwälte am Volksgerichtshof3 (1992). begann. Juristen, Historiker und Journalisten beschäftigten sich mit der Thematik.33 Richter, Hochverratsprozesse als Herrschaftspraxis im Nationalsozialismus. Männer und Frauen vor dem Volksgerichtshof 1934 – 1939 (2001). Auf diese Weise wurde über die Sondergerichte44 Schwarz, Rechtsprechung durch Sondergerichte. Zur Theorie und Praxis im Nationalsozialismus am Beispiel des Sondergerichts Berlin, Berlin Diss (1992)., die Gerichtsbarkeit55Bundesministerium der Justiz (= BMJ; Hrsg), Im Namen des Deutschen Volkes. Justiz im Nationalsozialismus. Katalog zur Ausstellung des Bundesministers der Justiz (1989). oder den Volksgerichtshof geschrieben66 Lauf, Der Volksgerichtshof und sein Beobachter. Bedingungen und Funktionen der Gerichtsberichterstattung im Nationalsozialismus (1994)..

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte