Nach 1945 war das Thema der NS-Strafjustiz kaum Forschungsgegenstand. Es gab wenige Schriften von Juristen über diesen Zeitraum, und diese hatten Erklärungen für ihr Verhalten zum Inhalt1. Es dauerte bis in die 1960er-Jahre, bis man mit der Aufarbeitung der „NS-Rechtsprechung“2 begann. Juristen, Historiker und Journalisten beschäftigten sich mit der Thematik.3 Auf diese Weise wurde über die Sondergerichte4, die Gerichtsbarkeit5 oder den Volksgerichtshof geschrieben6.