Seit 1.1.2016 gilt ein einheitlich im StGB geregeltes, gänzlich neues Bilanzstrafrecht, das die unpräzise geregelten und auf unterschiedliche Materiengesetze verteilten bilanzstrafrechtlichen Normen ersetzt. Im Beitrag wird, nach einem kurzen historischen Überblick und einer näheren Darlegung der grundlegenden Ziele der Reform, diese neue Regelung anhand der einzelnen Tatbestandsmerkmalen analysiert. Abschließend erfolgt eine Würdigung der Umsetzung der gesetzgeberischen Bestrebungen.