Mit 25.4.2016 wurde der ME zum Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016, 201/ME, in Begutachtung geschickt1, mit 20.5.2016 endete die Begutachtungsfrist2. Erst mit 18.10.2016 langte eine Regierungsvorlage, 1300 BlgNR 25. GP , ein. Hauptgrund für diese lange Zeitspanne zwischen Entwurf und RV dürfte die Umgestaltung der Kronzeugenregelung gewesen sein3. Diese Umgestaltung ist auch der Grund, sich erneut diesen Änderungen zu widmen.