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Ausnahmsloses Verbot von Bärten in Gefängnissen konventionswidrig

JudikaturEGMR-RechtsprechungJSt-EGMR 2016/8JSt 2016, 473 Heft 5 v. 1.9.2016

Art 8 EMRK

Das absolute Verbot, sich in Gefängnissen den Bart wachsen zu lassen, ohne auf hygienische, ästhetische oder andere Aspekte Rücksicht zu nehmen, stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens gemäß Art 8 EMRK dar.

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