§ 70 Abs 1 Z 1 StGB
Zum Begriff des besonderen Mittels, das eine wiederkehrende Begehung von Diebstählen durch Einbruch (auch) in Wohnstätten nahelegt. Hier bejaht bei einem
Seite 466
§ 70 Abs 1 Z 1 StGB
Zum Begriff des besonderen Mittels, das eine wiederkehrende Begehung von Diebstählen durch Einbruch (auch) in Wohnstätten nahelegt. Hier bejaht bei einem
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