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Ausrichtung, nicht begangene Straftaten der kriminellen Vereinigung ausschlaggebend

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2016/79JSt 2016, 466 Heft 5 v. 1.9.2016

§ 278 StGB

Für das Vorliegen einer kriminellen Vereinigung kommt es nicht darauf an, ob von ihren Mitgliedern bereits Straftaten iSd § 278 Abs 2 StGB begangen wurden, sondern nur auf die Ausrichtung der Vereinigung, solche durchzuführen.

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