Gegen das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens steht kein Rechtsmittel zur Verfügung. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit dies mit der Verfassungsrechtslage vereinbar ist.
Deskriptoren: Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens; Recht auf eine wirksame Beschwerde; Antrag auf Fortführung; Einspruch wegen Rechtsverletzung.