Die Änderungswut des Gesetzgebers ist nicht zu bremsen. Nunmehr wird auch noch ein Ministerialentwurf zu einem Bundesgesetz mit dem die StPO, das Geschworenen- und Schöffengesetz 1990 und das EU-JZG geändert werden (Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016) vorgelegt.
Dieser Entwurf dient dabei ua der vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2013/48/EU (RL Rechtsbeistand).