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Zum Beschluss nach § 494 Abs 1 StPO und § 86 Abs 3 StPO

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2016/68JSt 2016, 383 Heft 4 v. 1.7.2016

§ 86 Abs 3 StPO, § 494 Abs 1 StPO

Ein vom erkennenden Gericht in der Hauptverhandlung (im weiteren Sinn) gefasster Beschluss nach § 494 Abs 1 StPO ist ein (dort) zu verkündender iSd § 86 Abs 3 StPO.

OGH, 13.01.2016, 15 Os 136/15m

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