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Eine terroristische Vereinigung muss nicht auf der Terrorliste der UNO stehen

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2016/61JSt 2016, 381 Heft 4 v. 1.7.2016

§ 278b StGB

Für die Beurteilung einer Organisation als terroristische Vereinigung nach § 278b StGB ist es ohne Bedeutung,

Seite 381


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