Die AG Jugend im Recht konstituierte sich 2010 als interdisziplinäre Arbeitsgruppe. Mittlerweile wirken in diesem Rahmen VertreterInnen der Wissenschaft (Strafrecht, Kriminologie und Soziologie), der Justiz (JugendrichterInnen, JugendstaatsanwältInnen sowie Wiener Jugendgerichtshilfe), des Vereins „NEUSTART“ (der ua Bewährungshilfe, Tatausgleich und gemeinnützige Leistungen anbietet), des Strafvollzugs, der Polizei, der Verbrechensopferschutzorganisation „WEISSER RING“ und der Vereinten Nationen zusammen, um über notwendige Reformen im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit, des materiellen Jugendstrafrechts und des Jugendstrafvollzugs zu diskutieren und entsprechende Vorschläge an die Politik aber auch für die Praxis auszuarbeiten.