Mittlerweile gibt es drei getrennte Reformvorhaben hinsichtlich der StPO – neuerdings ein Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016. Die Strafbestimmungen im BörseG werden recht umfassend geändert, und die Möglichkeit der DNA-Analyse nach § 67 SPG wird auf jedes Sexualdelikt ausgedehnt.