§ 13 Abs 7 MedienG
Ein bloßer Kameraschwenk grenzt einen Zusatz zur Urteilsveröffentlichung im TV nicht deutlich von dieser ab.
OGH, 09.12.2015, 15 Os 90/15x
§ 13 Abs 7 MedienG
Ein bloßer Kameraschwenk grenzt einen Zusatz zur Urteilsveröffentlichung im TV nicht deutlich von dieser ab.
OGH, 09.12.2015, 15 Os 90/15x