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Betrug: Eintritt des Vermögensschadens bei Banküberweisung schon bei Abbuchung

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2016/36JSt 2016, 283 Heft 3 v. 1.5.2016

§ 62 StGB, § 67 Abs 2 StGB, § 146 StGB, § 36 Abs 3 StPO

Der Vermögensschaden tritt bei einer Überweisung von einem Bankkonto auf ein anderes bereits bei Abbuchung vom Konto des Auftraggebers und nicht erst durch die Gutschrift auf dem Konto des Empfängers ein; letztere bewirkt nur die – kein Tatbestandserfordernis des Betrugs darstellende – Bereicherung des Täters.

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