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Leitsätze für den sozialwissenschaftlichen Gebrauch amtlicher Kriminalstatistiken und Konsequenzen für Aussagen zur Kriminalität von AusländerInnen112015 wurde das IRKS zum zweiten Mal von der MA17 der Stadt Wien damit betraut, Daten der in Österreich vorhandenen Kriminal- und Rechtspflegestatistiken daraufhin zu überprüfen, was sie über Kriminalität und auf diesem Wege überdie gesellschaftliche Integration von AusländerInnen in Wien auszusagen erlauben. Über die deskriptive Primärstudie hinausgehend (vgl http://www.irks.at/publikationen/studien/2011/kriminalstatistik-migranten.html ), welche kriminalstatistische Daten für Wien und das Jahr 2010 verarbeitete, soll die nunmehrige Folgestudie optimale Voraussetzungen für eine laufende Beobachtung von Entwicklungen schaffen. Zu diesen Voraussetzungen gehört die explizite theoretisch fundierte und auch für Nicht-Experten nachvollziehbare Formulierung von allgemeinen Grundsätzen für die Arbeit mit Kriminal- und Rechtspflegestatistiken. Vorliegender Beitrag gibt das Ergebnis der Bemühung wieder, zu einem reflektierten und dadurch produktiven Gebrauch von solchen Statistiken anzuleiten. Die formulierten Leitsätze haben selbstverständlich nicht nur für die statistische Beschreibung und Interpretation von „Ausländerkriminalität“ Geltung, sie sind in diesem politisch sensiblen Bereich jedoch besonders beachtenswert.

AufsätzeArno PilgramJSt 2016, 241 Heft 3 v. 1.5.2016

Im Zusammenhang mit neuen Migrations- und Fluchtbewegungen nach Europa und Österreich wird über deren gesellschaftliche Konsequenzen häufig auch unter Bezugnahme auf Kriminal- und Rechtspflegestatistiken verhandelt. Bevor anhand derselben Risikodiagnosen erstellt werden, sollte man sich den Aussagewert dieser Statistiken vergegenwärtigen. Der vorliegende Beitrag schätzt ihn hoch ein, wenn man die Mehrdeutigkeit der kriminalstatistischen Indikatoren berücksichtigt und sie als Indikatoren der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben versteht.

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