Die Regierungsvorlage zu einem Strafprozessrechtsänderungsgesetz 20161 weicht in einigen Punkten vom Ministerialentwurf zu dem damals noch bezeichneten Strafprozessrechtsänderungsgesetz 20152 ab, weshalb diesem Vorhaben noch einmal Raum gewidmet ist, wobei vor allem die Änderungen gegenüber dem ME hervorgehoben werden3. Ein neuer Ministerialentwurf sieht im Bereich der §§ 134 ff StPO Neuregelungen für die Überwachung von Nachrichten, die im Wege eines Computersystems übermittelt werden, durch Installation von Überwachungsprogrammen vor4. Ein Initiativantrag5 schlägt eine neue Qualifikation zu § 27 SMG vor, wonach die Tatbegehung im öffentlichen Raum strenger bestraft werden soll.