Wie im letzten Beitrag angekündigt, werden die durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 bedingten Änderungen bezüglich der Erweiterung der Rechte der Finanzstrafbehörden im Rahmen des Ermittlungsverfahrens (Untersuchungsverfahrens), die Etablierung eines Rechtsschutzbeauftragten sowie die Auswirkungen der Neuregelungen des Kontenregisters und der Konteneinsicht in diesem Beitrag fortgesetzt.