Mit 1.1.2016 sind insbesondere das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 und das JGG-Änderungsgesetz 2015, BGBl I 2015/154, in Kraft getreten. Letzteres enthält auch einige Änderungen des StGB, die erst im Justizausschuss dazu gekommen sind und vor allem Redaktionsversehen betreffen. Die Änderung des § 84 Abs 5 StGB ist jedenfalls keine Fehlerbeseitigung. Die Regierungsvorlage zu einem Strafprozessrechtsänderungsgesetz 20151 liegt im Zeitpunkt der Abfassung dieses Beitrages noch nicht vor. Eine derzeit im Begutachtungsverfahren befindliche Novelle ua des Rechtspraktikantengesetzes betrifft die Verlängerung des „Gerichtsjahres“ von fünf auf sieben Monate2.