§ 47 Abs 1 Z 3 StPO, § 126 Abs 4 StPO
Ein mit dem Strafverfahren und seinen Beteiligten in keinerlei Zusammenhang stehendes Insolvenzverfahren des Sachverständigen begründet nicht dessen Befangenheit.
OGH, 22.07.2015, 15 Os 72/15z
(RS0130192)
§ 47 Abs 1 Z 3 StPO, § 126 Abs 4 StPO
Ein mit dem Strafverfahren und seinen Beteiligten in keinerlei Zusammenhang stehendes Insolvenzverfahren des Sachverständigen begründet nicht dessen Befangenheit.
OGH, 22.07.2015, 15 Os 72/15z
(RS0130192)