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§ 53 Abs 1 erster Satz StGB stellt auf eine „strafbare Handlung“ ab – auch auf „Finanzvergehen“

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2015/96JSt 2015, 596 Heft 6 v. 1.11.2015

StGB § 53 Abs 1, FinStrG § 26 Abs 1

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