vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erst tadelnder Vorhalt einer gerichtlich strafbaren Handlung verwirklicht § 113 StGB

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2015/93JSt 2015, 595 Heft 6 v. 1.11.2015

StGB § 113

Der Vergehenstatbestand nach § 113 StGB setzt den Vorwurf einer gerichtlich strafbaren Handlung voraus und ist daher nicht bereits bei einer bloßen Erwähnung, sondern erst einem tadelnden Vorhalt derselben verwirklicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte