StVG § 156c Abs 1 Z 1
Der auf Gewährung des elektronisch überwachten Hausarrestes abzielende Antrag, die darüber ergehende Entscheidung der Vollzugsbehörde 1. Instanz sowie der nach dem Gesetz frühestmögliche Zeitpunkt der Vollzugsumstellung müssen in einem engen zeitlichen Verhältnis