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Recht auf effektive Vertretung durch Wahlverteidiger

JudikaturEGMR-RechtsprechungJSt-EGMR 2015/3JSt 2015, 499 Heft 5 v. 1.9.2015

EMRK Art 6 Abs 3 lit c

Die Verfahrensgarantien gem Art 6 EMRK sind auch auf das vorgerichtliche Verfahren anzuwenden. Bereits ab dem Zeitpunkt des Beginns einer polizeilichen Anhaltung und nicht erst im Zuge einer Befragung muss das Recht auf effektive Vertretung durch einen Wahlverteidiger gem Art 6 Abs 3 lit c EMRK gewährleistet werden.

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