Beischaffung von nicht bei den Akten befindlichen (allfälligen) Befundgrundlagen eines Sachverständigengutachtens zwecks Überprüfung zur allfälligen Stellung eines Wiederaufnahmeantrages ist nicht Gegenstand der Akteneinsicht
JudikaturGeneralprokuraturJSt-GP 2015/5JSt 2015, 494 Heft 5 v. 1.9.2015