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Beugemittel sind keine Strafen unberechtigte Aussageverweigerung

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2015/79JSt 2015, 491 Heft 5 v. 1.9.2015

StPO § 93

Beugemittel dienen alleine der Erzwingung künftigen pflichtgemäßen Verhaltens und stellen daher keine „Strafen“ im eigentlichen Sinn dar. Anwendung von Beugehaft kommt daher – abgesehen vom Erreichen der

Seite 491


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