SMG § 2 Abs 2, SMG § 3 Abs 1
Kath-Pflanzen (Zweigspitzen mit Blättern von Kath-Pflanzen) enthalten die Suchtgifte Cathinon und Cathin und unterliegen daher dem SMG.
OGH, 16.03.2015, 15 Os 21/15z
SMG § 2 Abs 2, SMG § 3 Abs 1
Kath-Pflanzen (Zweigspitzen mit Blättern von Kath-Pflanzen) enthalten die Suchtgifte Cathinon und Cathin und unterliegen daher dem SMG.
OGH, 16.03.2015, 15 Os 21/15z