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Zur Beschwerde gegen die Zurückweisung des Anschlusses als Privatbeteiligter

JudikaturAllgemeines StrafrechtJohannes OberlaberJSt-Slg 2015/56JSt 2015, 469 Heft 5 v. 1.9.2015

StPO § 67, StPO § 87, StPO § 282 Abs 2, StPO § 283

Seite 469


Die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Privatbeteiligtenanschlusses steht dem Betroffenen in jedem Verfahrensstadium zu. Ihm kommen diesfalls bis zur Rechtskraft des Zurückweisungsbeschlusses aber weiterhin die Rechte eines Privatbeteiligten zu. Daher kann er auch gegen das Urteil Rechtsmittel erheben, als wäre er auf den Zivilrechtsweg verwiesen worden. Eine zuvor erhobene Beschwerde ist dann hinfällig und eine darüber ergehende Entscheidung unwirksam. Hingegen entfaltet ein rechtskräftiger Zurückweisungsbeschluss Bindungswirkung.

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