„Unternehmensstrafrecht und Wettbewerb“
Beim Zusammenhang von Unternehmensstrafrecht und Wettbewerb im marktwirtschaftlich verfassten europäischen Binnenmarkt ist die klassische Perspektive jene des Wettbewerbsschutzes durch Sanktionierung von Unternehmen, die in zurechenbarer Art und Weise für wettbewerbsverletzende Verhaltensweisen verantwortlich gemacht werden können.