Im Februar 2013 hatte die damalige Justizministerin Karl eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, deren Ziel es sein sollte, notwendige Novellierungen des StGB 1975 anzudenken und diesbezüglich einen Bericht vorzulegen.
Basierend auf den Ergebnissen dieser Arbeitsgruppe, aber auch aufgrund europarechtlicher Vorgaben wurde schließlich der nunmehr vorliegende Ministerialentwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes 2015 gestaltet, der aber aufgrund seines Umfangs im gegenständlichen Newsletter nicht im gesetzgeberischen Detail, sondern nur anhand seiner den EBRV zu entnehmenden Hauptgesichtspunkte zusammengefasst werden kann: